Sie wollen die Thüringer Hütte mieten?
Füllen Sie den Antrag für eine Vermietung aus. Sie bekommen anschließend Bescheid, ob die Hütte verfügbar ist und erhalten den Mietvertrag zur Unterzeichnung per E-Mail. Bitte beachten Sie die Mietbedingungen.
Mietanfrage
Allgemeines
Der Mieter, als Verantwortlicher und persönlich Haftender einer Gruppe, muss das 18.Lebensjahr vollendet haben. Er haftet für jede Beschädigung, Zerstörung, oder Entwendung an der Anlage oder der Einrichtungsgegenstände. Zur Beheizung der Hütte sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten elektrischen Heizgeräte zu verwenden. Die Brennmaterialien für den Grill hat der Mieter selbst zu stellen. Nach Ablauf der Mietdauer ist die Hütte ,der Grill, die Toiletten und die Außenanlagen gründlich zu reinigen und der anfallende Müll einschließlich, Asche aus dem Grill zu entfernen und zu entsorgen
Hüttenordnung
Offenes Feuer in und in unmittelbarer Nähe der Freizeitanlage der Thüringer - Hütte ist strengstens verboten. Musikverstärker sind wegen Überlastung des Stromnetzes und Beschwerden von Anwohnern in der Anlage grundsätzlich nicht gestattet Nach Auflage der Gemeinde Philippsthal und § 3 Abs. 1 der Lärmverordnung, ist es verboten in der Zeit von 21:00 bis 7:00 Uhr Lärm zu verursachen, durch den andere beeinträchtigt werden. Dies gilt besonders für den Außenbereich. Die Teilnehmerzahl ist bei allen Veranstaltungen auf 50 Personen begrenzt. Einladungen über Internet ( facebook, twitter, wer kennt wen oder ähnlich ), sind wegen unüberschaubaren Teilnehmerzahlen nicht gestattet.
Gebührenordnung & Abrechnung für den Mieter
Die Anmeldegebühr beträgt 10,00 € , ( ist von allen Mietern zu zahlen, außer der Mitgliedsvereine: Feuerwehr, CdT, TSV 1902 . Die Anmeldegebühr wird mit der Miete verrechnet. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Miettermin erhält der Mieter die Anmeldegebühr zurück , ab dem 7. Tag verliert der Mieter den Anspruch darauf. Die Kaution beträgt 60,00 € ( ist von allen Mietern zu zahlen, außer von den oben genannten Mitgliedsvereinen). Sie kann bei größeren Risiken für den Verein, verdoppelt werden). Bei Nichtbeachtung von Punkt 1( Allgemeines) kann der Hüttenwart eine Reinigungsgebühr von 16,00 € - 25,00 € erheben. Hüttenmiete pro Tag: 60,00 € für alle Mieter außer für Vereinsmitglieder (bis zu drei Tage, Jährlich, jedoch nur ein Wochenende Stromkosten 0,80€ pro KW/h